Presseberichte Stadtrechte (1276) und MBSV (1604) – Irrtümliche Zeitangaben Dr. Theo Bönemann
Abdruck dieser Vorlage in ähnlicher Fassung in der WP am 14.07.04
Die Verleihung der Stadtrechte vor 725 Jahren wurde 2001 in einem großen Festakt ebenso gefeiert wie jüngst die Gründung des „MBSV von 1604“ vor genau 400 Jahren.
Die Stadt Menden sieht in der Urkunde vom 15./ 16. Februar 1276 die Verleihung der Stadtrechte. Diese Urkunde ist vielen Mendenern in der Kurzfassung geläufig: „Der Ritter Goswin von Rodenberg überträgt zur Sühne seines Sohnes Bernhard dem Erzbischof Siegfried von Köln die Burg Rodenberg mit Zubehör und die Freigrafschaft und verkauft ihm zugleich die Vogtei in dem Dorf Menden, wofür er Renten aus Soest etc. angewiesen erhält.“ Das vom Erzbischof schwer getadelte Fehlverhalten des Sohnes Bernhard musste das Rittergeschlecht mit dem Verlust seiner Besitzungen und Rechte sowie mit dem baldigen Abzug aus Menden teuer bezahlen. Von „Stadt“ oder „Verleihung von Stadtrechten“ ist dort nicht die Rede. Das Staatsarchiv Münster zur Urkunde: „Dabei handelt es nicht um eine Stadterhebungsurkunde. Stadterhebungsurkunden sind relativ selten.“ Das Archiv des Erzbistums Köln: „Von der Verleihung von Stadtrechten ist dort nicht die Rede.“ Damit kann die Stadt als irrtümlicher Erfinder der Verleihung der Stadtrechte im Februar 1276 gewertet werten. Eine mögliche Interpretation einer „Stadtverfassung“ kann höchstens für 1289/ 90 vorgenommen werden, da in einer Urkunde von „consules“ gesprochen wird, so das Historische Seminar, Uni Münster. Die Stadtrechtrechtserhebungsurkunde ist verbrannt, die Rechte können nicht nachgewiesen werden (Siehe an anderem Ort dieser Website!).
Die Zeitungen waren jüngst voll von der 400-Jahr-Feier und Festumzügen des MBSV von 1604. Zum ersten(!) Mal wurde das Jubiläum allerdings im Jahre 1954 gefeiert – warum nicht schon früher? In einem damaligen Vortrag wurde die mutige These aufgestellt, daß die Gründungszeit der Mendener Schützengesellschaft als „nicht weit von der Stadtwerdung entfernt“ liege. Einen Wehrzweck hat es aber bei Schützengesellschaften in Westfalen niemals gegeben (Vgl. Reintges, Th.: Ursprung und Wesen der spätmittelalterlichen Schützengilden, Bonn 1963, S. 134). Die wissenschaftlichen Erkenntnisse Reintges scheinen auch heute unbekannt zu sein. „Dieses Jahr [1604] ist als Gründungsdatum noch heute nachweisbar.“ ist im Internet des MBSV zu finden, der seine Gründung auf seiner Medaille fußen lässt. Dies wäre allerdings ein einmaliger Zusammenhang, in dem eine Medaille als Beleg für eine Gründung eines Vereins herhält. Doch der MBSV von 1604 – diesen Namen hat er erst seit 1949 (!) – hat durchaus die Möglichkeit, bereits in 8(!) Jahren die 425-Jahr-Feier zu begehen:
Dr. G. Kranz hat im Jahre 1930 das Buch „Geschichte der Pfarre Menden“ geschrieben. Auf Seite 92 schreibt er, dass das Offizial zu Werl nach den Truchsesschen Wirren sehr darum bemüht war, den katholischen Glauben auch in Menden wieder zu festigen. Die Geistlichen schärften 1587 den Mendenern die Kirchengebote erneut ein, die weder durch Mendener Jahrmärkte, Zunftversammlungen noch durch ein Schützenfest(!) umgangen werden dürften. Er zitiert aus einer Kirchenakte „jaculationem avium, Vogelschießen“, also eine Veranstaltung zum Zwecke von Geselligkeit. Für das Jahr 1598 erwähnt Kranz (S. 169) aus den Aufzeichnungen von Pastor Schmittmann einen „Schüttenhofe“, einen Schützenplatz, in Nachbarschaft eines verpachteten Kirchengrundstückes.
Der BM und der MBSV sind durch G. Kranz und Urkunden widerlegt.
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